Verkaufsbedingungen für gewerbliche Kunden

1. Alle Angebote und Vereinbarungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Unsere Angebote sind unverbindlich und dienen nur zur Information. Jedes neue Angebot macht alle vorhergehenden ungültig. Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, frei Lager VAN HOECKE N.V. ohne Bearbeitungsgebühren. Diese Preise können aufgrund behördlicher Vorschriften oder sonstiger zwingender Maßnahmen erhöht werden, ohne, dass der Käufer daraus das Recht zur Auflösung des Vertrages ableiten kann. Preisänderungen aus anderen Gründen, wie einer Erhöhung der Einkaufspreise, auch dann, wenn diese die Folge geänderter Wechselkursverhältnisse sind, sind für den Käufer ebenfalls bindend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Jede Stornierung einer Bestellung muss schriftlich erfolgen. Stornierungen sind nur gültig, sofern schriftlich vom Verkäufer angenommen. Im Fall einer Stornierung schuldet der Kunde eine Entschädigungspauschale von 20 % des Bestellpreises. Diese Entschädigung deckt feste und variable Kosten und einen etwaigen Gewinnausfall.

 

4.1 Die Lieferfristen werden nur zur Information mitgeteilt und sind deshalb unverbindlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Verzögerungen bei der Durchführung können nie zu einer Geldbuße, Entschädigung oder Auflösung des Vertrages führen.

 

4.2 Falls die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist, werden die Versandtermine um den gleichen Zeitraum verschoben, in dem der Versand unmöglich war.

 

4.3 Die Lieferung erfolgt ab Lager, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Ware innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung, dass die gekaufte Ware ab Lager verfügbar ist, abzuholen (bzw. abholen zu lassen).

 

4.4 Mangels rechtzeitiger Abholung oder Inempfangnahme der gekauften Ware, falls die Zustellung durch VAN HOECKE N.V. ausbedungen wurde, wird Van Hoecke N.V. berechtigt sein, den Vertrag zu Lasten des Käufers aufzulösen, unbeschadet des Rechts zur Forderung einer Entschädigung und zur Weiterberechnung der Lagerkosten (für die Lagerung in den Lagerräumen von VAN HOECKE N.V. und/oder anderweitig) an den Käufer.

 

4.5 Abholungs- und Transportkosten gehen auf Rechnung des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Ware gilt beim Abtransport aus unseren Lagerplätzen auf jeden Fall als geliefert und angenommen. Die Lieferung erfolgt stets auf Risiko des Käufers, der sich gegen mögliche Schadensfälle ordnungsgemäß versichern muss.

 

5. Der Käufer muss die Ware sofort in Empfang nehmen und überprüfen. Etwaige Reklamationen (u. a. Mängel) müssen per Einschreiben zugestellt werden und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eintreffen. Nach dieser Frist sind Reklamationen unzulässig.

 

6. Sofern der Vertrag eine Garantie umfasst, ist diese in Bezug auf unseren Kunden auf die kostenlose Bereitstellung neuer ähnlicher (Teile von) Waren als Ersatz für vorher gelieferte, nicht ordnungsgemäße (Teile von) Waren beschränkt, umfasst jedoch beispielsweise nicht die betreffende Installation.

 

7. Die Rechnungen sind zahlbar gegen Rechnung in SINT-NIKLAAS und bei Lieferung der Ware ohne Rabatt.

 

7.1 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde dazu verpflichtet, ohne vorherige Inverzugsetzung oder Mahnung Folgendes zusätzlich zur Hauptsumme zu bezahlen: Zinsen von 12 % pro Jahr bis zur vollständigen Bezahlung und eine vertragliche Entschädigungspauschale nach Artikel 1226 des belgischen Zivilgesetzbuches in Höhe von 10 % des fälligen Betrages, mit einem Mindestsatz von 75 EUR, zur Abdeckung der außergerichtlichen Kosten aller Art. Diese Klausel gilt auch für Wechsel.

 

7.2 Jeder Zahlungsverzug, aus welchem Grund auch immer, macht von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung alle noch offenen und sogar nicht fälligen Schuldforderungen einforderbar.

 

7.3 Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Bestellungen aufzuschieben, bis die Zahlung durchgeführt wurde.

 

7.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Hauptsumme, Kosten und Zinsen Eigentum des Verkäufers. Solange die Ware unser Eigentum ist, ist es verboten, sie unterzuvermieten, zu verpfänden oder sonst wie abzutreten, egal, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, auch nicht im Rahmen einer normalen Unternehmensführung. Jegliche Nichtzahlung zum Fälligkeitstag gilt als Inverzugsetzung und begründet automatisch das Rückgaberecht des Kunden gegenüber dem Verkäufer.

 

7.5 Wir, wie auch unsere Lieferanten, können nur wie in diesem Artikel vorgesehen haftbar gemacht werden. Wir sind nur haftbar im Falle von Selbsttäuschung oder eines vorsätzlichen Fehlers, jedoch beispielsweise nicht im Falle eines schweren Fehlers. Wir sind nicht für Mängel an gelieferter Ware in Bezug auf den Kunden und/oder Dritte haftbar, außer im Sinne der Artikel 5 und 6. Wir sind in keinem Fall zu einem Ersatz indirekter oder Folgeschäden (wie, jedoch nicht beschränkt auf Gewinnausfall, Personalkosten, Verlust einer Chance, Reklamationen oder Forderungen Dritter), Wirtschaftsschäden, Körperschäden, Schäden an Waren des Kunden und/oder Dritten für verkaufte, vermietete oder eventuell zur Ansicht gegebene Waren verpflichtet. Die Lieferung von Ware erfolgt stets auf Risiko und auf Kosten des Kunden. Gegebenenfalls muss der Kunde für die erforderlichen Einfuhr- und Zahlungsgenehmigungen sorgen. Der Kunde ist jedoch nicht von seinen Vertragspflichten befreit, wenn er diese Dokumente nicht (rechtzeitig) erhalten kann. Im Falle einer Haftung sind wir höchstens zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Betrages verpflichtet.

Wenn der Kunde die Ware selbst bearbeitet (z. B. Verarbeitung eines Schubkastens in unbehandeltem Furnier oder Lackträgerfolie), haften wir ebenfalls weder für diese Bearbeitung noch für deren Folgen, wie beispielsweise die Fehlfunktion der technischen Verbindungen.

7.6 Die von uns herausgegebenen Angebote, Zeichnungen, Fotos, Berechnungen, Beschreibungen und Informationen bleiben jederzeit Eigentum von VAN HOECKE N.V., auch wenn dafür Kosten in Rechnung gestellt wurden. Die oben genannten Angebote, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von VAN HOECKE N.V. nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

7.7 Wenn das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch gerichtliche Vollstreckungshandlungen gegen den Käufer und/oder nachweisbare andere Ereignisse erschüttert wird, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen infrage stellen und/oder unmöglich machen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, angemessene Garantien vom Käufer zu fordern. Falls sich der Käufer weigert, darauf einzugehen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren, auch dann, wenn die Ware bereits vollständig oder teilweise versandt wurde. In diesem Fall muss als Entschädigung der Betrag im Sinne von Artikel 3 entrichtet werden.

 

7.8 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die gesamte Ware des Auftraggebers, die sich in den Lagerräumen und Werkstätten des Verkäufers befindet, vom Verkäufer als Garantie für die Zahlung des geschuldeten Arbeitslohns für bereits zurückgegebene Ware einbehalten werden kann.

 

8. Es findet ausschließlich das belgische Recht Anwendung. Ausschließlich das Friedensgericht des ersten Amtsbezirks SINT-NIKLAAS, das Handelsgericht in DENDERMONDE (Abteilung SINT-NIKLAAS) und das Gericht erster Instanz in DENDERMONDE sind zuständig, unbeschadet des Rechts von VAN HOECKE N.V., sich an den Richter des Wohnortes des Käufers zu wenden.

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